Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Geschäfte der SMU GmbH mit dem Auftraggeber. Entgegenstehende und abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden – sofern die SMU GmbH nicht schriftlich ihrer Geltung zustimmt – nicht anerkannt. Frei vereinbarte Gutachter-, Prüfungs- und sonstige Ingenieurleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Auftragsbedingungen. Durch Auftragserteilung werden die Auftragsbedingungen anerkannt. Diese gelten bis zum Widerruf auch für alle künftigen Auf- träge, selbst wenn sie ihnen nicht nochmals ausdrücklich zugrunde gelegt werden. Ab- weichungen von diesen Auftragsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Sie gelten nur für diesen Auftrag, für den die SMU GmbH dies bestätigt hat.
Zusagen, Auskünfte und Erklärungen einzelner Mitarbeiter der SMU GmbH sowie der von uns beauftragten Dritten sind nur verbindlich, wenn die SMU GmbH dies ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
2.Ausführung von Aufträgen
Der Umfang der von der SMU GmbH zu erbringenden Leistungen wird im Angebot spezifiziert. Die SMU GmbH wird die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers durchführen. Angenommene Aufträge werden von der SMU GmbH nach den anerkannten Regeln der Technik sowie nach den im Zeitpunkt der Ausführung bestehenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften ausgeführt.
Die SMU GmbH ist berechtigt, bestimmte Teil- leistungen durch sorgfältig ausgewählte und der SMU GmbH als geeignet erscheinenden Unterauftragnehmer durchführen zu lassen. Eine Unterauftragsvergabe wird seitens der SMU GmbH bereits im Angebot kenntlich gemacht. Bei Aufträgen, bei denen der Auftraggeber eigene Leistungen oder durch ihn eingeschalteten Dritten erbrachte Leistungen Hilfe zur Ausführung von Aufträgen, beisteuert, müssen die einschlägigen, jeweils gültigen Bestimmungen seitens des Auftraggebers beachtet werden. Dafür übernimmt die SMU GmbH keine Verantwortung.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, gegenüber der SMU GmbH sämtliche Angaben zu machen, die zur Erbringung der Leistung durch die SMU GmbH erforderlich sind. Die SMU GmbH ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Durchführung gemäß dieser Vereinbarung von Bedeutung sein können, rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Insbesondere wird der Auftraggeber der SMU GmbH die zur Durchführung der Leistung notwendigen Unterlagen rechtzeitig und ord- nungsgemäß zur Verfügung stellen. Er ist für die Richtigkeit der von ihm gelieferten Angaben und Daten verantwortlich. Die Kosten für Mehr- aufwand der SMU GmbH, die aufgrund unzureichender oder falscher Angaben entstehen, hat der Auftraggeber zu tragen.
Die SMU GmbH hat (nach Absprache mit dem Auftraggeber) Betretungsrecht zu Anlagen und/oder Anlagenteilen, soweit es für die Durchführung des Auftrages notwendig ist.
3.Zusammenarbeit
Die SMU GmbH und der Auftraggeber verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität. Die SMU GmbH stimmt mit dem Auftraggeber ab, wo die Leistungen erbracht werden.
Die SMU GmbH garantiert eine qualifizierte Betreuung. Die SMU GmbH beachtet beim Einsatz im Hause des Auftraggebers die dort geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften.
4.Termine
4.1. Die nach der Vereinbarung zu erbringenden Leistungen werden im Voraus zwischen Auftraggeber und der SMU GmbH festgelegt. Auftragsfristen und –termine sind nur verbindlich, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart oder von der SMU GmbH schriftlich bestätigt ist.
5.Gewährleistung und Haftung
Im Rahmen des Gewährleistungsrechts kann der Auftraggeber bei mangelhafter Leistung zu- nächst eine kostenlose Nachbesserung von der SMU GmbH verlangen. Wird nicht innerhalb einer angemessenen Zeit nachgebessert oder schlägt die Nachbesserung fehl, oder erweist sie sich als unmöglich, so kann der Auftraggeber Wandlung oder Minderung (Rückgängigmachung der Vereinbarung oder Herabsetzung der Vergütung) verlangen.
Die SMU GmbH gewährleistet nur für Leistungen, die ausdrücklich Gegenstand des vereinbarten Auftrages sind. Sofern der Auftrag nur die Prüfung oder Begutachtung von Teilen einer Gesamtanlage betrifft, übernimmt die SMU GmbH keine Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit, einwandfreie Beschaffenheit und das Funktionieren der Gesamtanlage.
Für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet die SMU GmbH nur, wenn diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die SMU GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht. Das gleiche gilt auch für Schäden bei der Nachbesserung. Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die die SMU GmbH aufkommen muss, dieser unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Soweit die SMU GmbH für unmittelbare oder mittelbare Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund haftet, ist ihre Haftung begrenzt, je Auftrag auf einen Betrag von höchstens €
1.000.000 für Personenschäden oder € 100.000 für Vermögensschäden.
6.Vergütung und Rechnungsstellung
Die Vergütung der Leistungserstellung resultiert aus dem Angebot, welches die Basis der Vereinbarung zwischen Auftraggeber und der SMU GmbH ist. Alle Vergütungen verstehen sich, falls schriftlich nichts anderes vereinbart ist, netto in Euro ohne Mehrwertsteuer. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in ihrer jeweils gültigen Höhe zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung zusätzlich zum Auftragsentgelt erhoben.
Die Vergütung ist nach Ausführung des Auftrages spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, soweit schriftlich nicht anderes vereinbart ist. Bei Aufträgen, deren Vergütung € 2.000,- übersteigt, kann die SMU GmbH entsprechend dem angefallenen Aufwand Teilzahlungen in Rechnung stellen, die innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig sind.
Ist der Auftraggeber mit der Begleichung von Teilrechnungen trotz Nachfristsetzung in Ver- zug, so ist die SMU GmbH berechtigt, die weiteren Ausführungen des Auftrages zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Beanstandungen an den Rech- nungen der SMU GmbH sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt schriftlich begründet mitzu- teilen.
7.Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz
Von Unterlagen, die der SMU GmbH zur Durch- führung eines Auftrages übergeben werden oder die der SMU GmbH zur Einsicht überlassen werden, kann die SMU GmbH Abschriften oder Kopien für ihre Akten anfertigen. Die SMU GmbH verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle durch den Auftrag zur Kenntnis gelangten Tatsachen, soweit diese sich auf den Auftraggeber und den Auf- tragsgegenstand beziehen.
An der von der SMU GmbH erbrachten Leistung behält sich die SMU GmbH die Urheberrechte ausdrücklich vor. Der Auftraggeber darf diese nur für den Zweck verwenden, für die sie vereinbarungsgemäß bestimmt sind. Die von der SMU GmbH über- nommenen Hilfsmittel darf der Auftraggeber nicht an Dritte weitergeben.
8.Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
Für alle sich aus dem Vertrag ergebenen Verbindlichkeiten und Rechtsstreitigkeiten ist der Erfüllungsort und der Gerichtsstand Kai- serslautern.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbe- dingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.